Meldekanal
Der Meldekanal ist der Kommunikationskanal, den ORBEA Mitarbeitern, Partnern, Kooperationspartnern, Lieferanten und/oder Kunden von ORBEA oder Dritten zur Verfügung stellt, um Verstöße oder Zuwiderhandlungen gegen den Verhaltenskodex [PDF] und andere interne Verhaltensregeln sowie jegliche Verwaltungsverstöße oder Straftaten zu melden, von denen sie erfahren.
Diese Informationen werden dann von einem Vertreter des ORBEA-Ethikausschusses verwaltet, einem Kollegialorgan, das sich aus den zu diesem Zweck von der Generalversammlung der Genossenschaft ernannten Mitgliedern zusammensetzt, die für die Einhaltung und interne Verbreitung des Verhaltenskodex unter der gesamten ORBEA-Belegschaft Sorge tragen sowie den Meldekanal und die anderen internen Informationskanäle verwalten.
Der Ethikausschuss kann aus freien Stücken oder auf Antrag eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße oder Zuwiderhandlungen informiert, von denen er Kenntnis erhalten hat, tätig werden.
Der Ethikausschuss handelt stets unabhängig und eigenständig, garantiert die Vertraulichkeit aller bearbeiteten Daten und Hintergrundinformationen sowie die erschöpfende Analyse aller zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen. Ferner handelt er unter voller Wahrung des Rechts auf Anhörung und der Unschuldsvermutung für die betroffenen Personen und stellt sicher, dass keine Repressalien gegen Hinweisgeber ausgeübt werden.
Zu diesem Zweck ermöglicht ORBEA die Zustellung von Mitteilungen über die folgenden Kommunikationsmittel:
Per E-Mai:buzondenuncias@orbea.com
Auf dem Postweg: Polígono Goitondo S/N, Mallabia
Telefonisch: +34 663 002 706*
Außerdem können Meldungen über das folgende Webformular erstattet werden:
Unabhängig vom gewählten Kommunikationsmittel garantiert ORBEA, dass alle Mitteilungen mit äußerster Vertraulichkeit behandelt werden, und stellt außerdem sicher, dass jede Meldung der Ethik-Kommission anonym gemacht werden kann, d. h., dass keine Identifizierung erforderlich ist, um die obligatorische Untersuchung durch die Kommission einzuleiten, nachdem die Meldung über ein jedwedes Kommunikationsmittel eingegangen ist. Auf jeden Fall muss die Meldung eine ausführliche Beschreibung des Verhaltens, das gemeldet wird, mit möglichst ausführlicher Darstellung, Datum und Ort des Auftretens sowie der Identifizierung der gemeldeten Person(en) enthalten.
Unabhängig davon wird empfohlen, dass der Hinweisgeber mindestens eine Kontaktmöglichkeit in seiner Meldung angibt, um eine gründlichere und effektivere Untersuchung durch den Ethikausschuss zu ermöglichen.
Ergänzend zu diesem Kanal kann jede natürliche Person Widrigkeiten bei der Unabhängigen Hinweisgeber-Schutzbehörde (A.A.I.) oder den zuständigen Behörden oder Einrichtungen der autonomen Region zur Meldung bringen.