Bei Orbea arbeiten wir täglich daran, Premium-Fahrräder anbieten zu können. Deshalb gelten für unsere Kundschaft die folgenden Garantie- und Gewährleistungsbedingungen:
Gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche gewährleistung ist die Regelung, nach der Orbea gemäß der jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgewährleistungsfrist im Land des Endverbrauchenden gewährt.
Ungeachtet dessen bekräftigt Orbea sein Qualitätsversprechen und gewährt eine mindestgarantiezeit von deri (3) jahren, selbst in Ländern, in denen die örtlichen Rechtsvorschriften eine kürzere Frist vorsehen.
In Ländern, in denen kein gesetzlich festgelegter Gewährleistungszeitraum besteht, bietet Orbea eine kommerzielle Garantie gemäß den in diesem Abschnitt dargelegten Bedingungen und Laufzeiten an: drei (3) jahre ab dem ursprünglichen kaufdatum. Diese kommerzielle Garantie erweitert, verändert oder beschränkt keine anderen vertraglichen oder gesetzlichen Rechte, die den Verbrauchenden nach den geltenden nationalen Vorschriften zustehen.
In allen Fällen gelten die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung als vertragsgemäß, insbesondere im Hinblick auf Qualität, Gebrauchstauglichkeit und Übereinstimmung mit der Beschreibung gemäß der in jedem Land geltenden Verbraucherschutzgesetzgebung.
Umfang
Die Garantie umfasst jede mangelhafte Vertragsmäßigkeit von Orbea-Produkten während des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums.
Sie umfasst ausdrücklich Lack-, Beschichtungs- und Korrosionsmängel an Fahrradrahmen und starren Gabeln innerhalb des oben genannten Zeitraums.
Die Garantie von Orbea ist mit den Garantien anderer Komponentenhersteller kompatibel, deren Bauteile an unseren Fahrrädern verbaut sind. Im Falle eines Mangels solcher Komponenten muss der Endnutzende seine Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Vertriebspartner geltend machen. Orbea übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Bedingungen anderer Hersteller mit denen der Orbea-Garantie übereinstimmen.
Geschäftsbedingungen
Kund*innen sind verpflichtet, Orbea oder dem Vertriebspartner die Kaufrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Das Produkt muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und gemäß den Anweisungen in der Bedienungsanleitung sowie den auf der Orbea-Website veröffentlichten Handbüchern gepflegt werden. Ansprüche können abgelehnt werden, wenn ein mangelhafter oder unsachgemäßer Wartungszustand nachgewiesen wird.
Von der Garantie ausgenommen sind der normale Verschleiß und Verbrauchsteile, insbesondere, aber nicht abschließend:
- Lenkerband, Griffe und Sattelbezüge
- Dichtungen, O-Ringe, Staubkappen, Gewinde, Schrauben und Gummiteile
- Lagerschalen, Kugellager, Speichen, Nippel, Ritzel und Freilaufnaben
- Bremsbeläge, Bremsscheiben und Bremshebelhauben
- Züge, Hüllen sowie Brems- oder Schaltflüssigkeiten
- Dämpfergelenke
- Akkus und elektrische Komponenten von E-Bikes (abgedeckt sind Herstellungsfehler, nicht jedoch der kapazitätsbedingte Leistungsverlust, der infolge normaler Nutzung, Alterung oder Ladezyklen auftritt)
Angesichts der typischen Nutzung eines Fahrrads – auf der Straße oder im Gelände – ist diese Garantie ausschließlich auf die Reparatur oder den Ersatz nicht vertragsgemäßer Komponenten beschränkt. Die Garantie umfasst keine Personenschäden oder Sachschäden, die direkt oder indirekt infolge eines Komponentenausfalls entstehen können. Ebenso erlischt die Garantie im Falle eines Verkehrsunfalls, unabhängig von dessen Ursache.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei unbefugten Veränderungen oder Manipulationen an elektrischen Komponenten.
Abwicklung
Kund*innen sich vorrangig an den Shop wenden, bei dem das Fahrrad erworben wurde. Ist dies nicht möglich, kann er sich an einen anderen autorisierten Orbea-Shop oder direkt an den Hersteller wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten. Der Kaufbeleg ist in jedem Fall vorzulegen.
Die Anerkennung eines Garantieanspruchs erfolgt vorbehaltlich der technischen Prüfung durch Orbea, die die Art der Vertragswidrigkeit bewertet.
Im Falle eines Austauschs liefert Orbea ein Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften oder – falls nicht verfügbar – eines von gleicher oder höherer Qualität und Leistungsfähigkeit. Bei individualisierten MyO-Fahrrädern kann der Ersatz durch ein gleichwertiges Modell aus der jeweils verfügbaren Farbpalette erfolgen.
Kund*innen haben zudem die Möglichkeit, Reklamationen über die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union in ihrem jeweiligen Mitgliedsstaat einzureichen.