Lebenslange Kommerzielle Gewährleistung von Orbea
Orbea gewährt eine lebenslange kommerzielle Garantie, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von drei (3) Jahren in Kraft tritt.
In Ländern, in denen keine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist besteht, gilt die lebenslange Garantie nach Ablauf der entsprechenden dreijährigen kommerziellen Garantiezeit, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind.
Umfang
Die lebenslange Garantie gilt für alle von Orbea hergestellten Rahmen und starren Gabeln. Sie deckt Brüche oder Risse infolge von Herstellungsfehlern ohne zeitliche Begrenzung ab.
Bei vollgefederten Fahrrädern umfasst der Begriff „Rahmen“ auch Kettenstreben, Sitzstreben, Umlenkhebel und vorderes Rahmendreieck, jedoch nicht Federgabeln oder Bauteile, die als Ersatzteile gelten.
er oder die Erstkaufende hat Anspruch auf Reparatur oder Ersatz des betroffenen Rahmens und/oder der starren Gabel.
Geschäftsbedingungen
Die Garantie gilt ausschließlich für Erstkaufende, die das Fahrrad oder den Rahmen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kaufdatum online registrieren müssen.
Die Garantie ist nicht übertragbar auf spätere Kaufende.Zur Aktivierung der Garantie sind Kaufbeleg und ein Identitätsnachweis bei Orbea oder dem autorisierten Vertriebspartner vorzulegen. Diese Registrierungspflicht betrifft ausschließlich die lebenslange Garantie und hat keinen Einfluss auf die gesetzliche Gewährleistung oder – in Ländern ohne gesetzliche Regelung – die dreijährige kommerzielle Garantie.
Die Garantie deckt keine Brüche oder Risse ab, die aus unsachgemäßem Gebrauch, der Verwendung nicht originaler Komponenten oder aus unsachgemäßer Handhabung oder Wartung durch den Nutzer oder Dritte resultieren. Das Produkt muss sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, entsprechend den Anweisungen im Benutzerhandbuch sowie den auf der Orbea-Website veröffentlichten Hinweisen. Orbea kann Ansprüche ablehnen, wenn mangelnde Wartung nachgewiesen wird.
Aufgrund der Art der Fahrradnutzung – auf der Straße oder im Gelände – ist diese Garantie ausschließlich auf den Ersatz der betroffenen Komponenten beschränkt. Sie umfasst keine Personenschäden, die direkt oder indirekt durch die Nutzung entstehen können. Im Falle eines Verkehrsunfalls – unabhängig von dessen Ursache – erlischt die Garantie für Rahmen oder Gabel.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Orbea nicht für beiläufige, mittelbare, besondere oder strafbare Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung des Produkts entstehen, sei es aufgrund eines Garantieanspruchs, Vertrags, Fahrlässigkeit oder anderer Rechtsgründe, selbst wenn Orbea auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Diese Haftungsbeschränkung berührt nicht die Rechte laut geltendem Verbraucherschutzrecht.
Abwicklung von Garantieansprüchen
Zur Inanspruchnahme der lebenslangen Garantie müssen sich Nutzende an den Partner-Shop wenden, bei dem das Produkt erworben wurde, damit dieser den Anspruch bearbeiten kann. Ist dies nicht möglich, können sie sich an einen anderen autorisierten Orbea-Shop oder direkt an Orbea wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten. Die Kaufrechnung und ein Identitätsnachweis sind vorzulegen.
Ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzt Orbea das fehlerhafte Produkt durch ein gleichwertiges Produkt mit ähnlichen Eigenschaften.
Ist dies nicht möglich, wird ein Produkt von gleicher oder höherer Qualität und Leistungsfähigkeit geliefert oder – nach Ermessen von Orbea – ein proportionaler Preisnachlass auf den Kauf eines neuen Produkts gewährt.
Bei individualisierten MyO-Fahrrädern kann der Ersatz mit einem Modell ähnlicher Farbgebung erfolgen, wenn die ursprüngliche Farbgestaltung nicht reproduziert werden kann.
Wird der Rahmen durch ein anderes Modell ersetzt, deckt die Garantie keine Ersatzkosten für ursprüngliche Komponenten ab, die nicht mit dem neuen Rahmen kompatibel sind. Einbau- und Montagekosten solcher Komponenten gehen zu Lasten des oder der Nutzenden.
Wenn der Versand des Produkts an die Orbea-Zentrale erforderlich ist, übernimmt Orbea die Versandkosten nur dann, wenn der Anspruch über den ursprünglichen Shop abgewickelt wird. Bei einer Abwicklung über einen anderen Shop oder bei einem nicht gedeckten Anspruch kann Orbea die Kosten in Rechnung stellen.
Alle Arbeitskosten für Demontage und Montage des Rahmens oder der Gabel trägt in jedem Fall der oder die Nutzende, unabhängig davon, ob die Arbeiten von Orbea oder einem autorisierten Shop durchgeführt werden.
Die Anerkennung eines Garantieanspruchs erfolgt vorbehaltlich der technischen Prüfung des Mangels durch Orbea.